Im Auftrag Moskaus: Oberlandesgericht verurteilt Ukrainer wegen Agententätigkeit
Sie sollen Teil eines Sabotageplans gewesen sein, der auf Transportwege eines Paketdienstleisters abzielte: In Stuttgart müssen sich drei junge Ukrainer vor Gericht verantworten. Nun fällt das Urteil.
Ein junger Ukrainer ist wegen Agententätigkeit in Deutschland zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Der Mann hat nach Überzeugung des Gerichts den Versand zweier Pakete mit GPS-Sendern in Deutschland in Auftrag gegeben und habe dabei wissen können, dass der Versand der Pakete zur Ausspähung von Zielen für Sabotageakte habe dienen können, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung.
Zudem habe er erkennen können, dass er den Auftrag über einen Mittelsmann von einer staatlichen russischen Stelle erhalten habe. Das Oberlandesgericht Stuttgart verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten wegen Agententätigkeit. Zwei weitere ukrainische Angeklagte, die die Pakete gepackt und aufgegeben hatten, sprach das Gericht frei. In Haft muss der Verurteilte nicht mehr, weil seine Haftzeit bereits mit der Dauer der Untersuchungshaft verbüßt ist.
Die Männer waren in Konstanz, Köln und im Schweizer Kanton Thurgau festgenommen worden. Ermittlungen der Bundesanwaltschaft zufolge sollen sie Teil eines Sabotageplans gewesen sein, der auf Transportwege eines Paketdienstleisters abzielte.
